Förderung durch das Regionalbudget
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte aus der Region gefördert werden. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ – kurz GAK – ist ein Förderangebot des Bundes und der Länder. Mit Hilfe dieser Mittel fördert u.a. das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) Projekte der ländlichen Entwicklung.
Bewerben können sich kommunale und private Projektträger. Die Gesamtinvestition darf 20.000 € nicht überschreiten, wobei die Förderung bis zu 80% betragen kann.
Das der LAG AktivRegion Herzogtum Lauenburg Nord für Kleinprojekte zur Verfügung stehende Budget für 2024 ist vollständig ausgenutzt. Ob 2025 eine Förderung in diesem Rahmen erfolgen kann, ist zur Zeit nicht sicher. Für weitere Auskünfte zum Verfahren und zur Höhe der Förderung wenden Sie sich bitte an das Regionalmanagement der AktivRegion.
ELER-Fördermaßnahmen
Die Maßnahme fördert die nachhaltige Landbewirtschaftung und dient damit insbesondere der Erhaltung und Steigerung der biologischen Vielfalt in den Agrar- und Naturlandschaften Schleswig-Holsteins.
Gefördert werden ökologische Leistungen auf landwirtschaftlichen Flächen, die auf freiwilliger Basis in Form von Bewirtschaftungsverpflichtungen eingegangen werden, die über die Anforderungen der Konditionalität und das Ordnungsrecht hinausgehen.
Begünstigte sind natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen/Zusammenschlüsse natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen.
Die Unterstützung wird als flächenbezogene Zahlung je Hektar Vertragsfläche gewährt und gelangt im fünfjährigen Verpflichtungszeitraum als jährlicher Zuschuss zur Auszahlung. Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre; er kann bis zum Ende der Förderperiode um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Weitere Themen sind:
Modernisierung ländlicher Wege
Der Förderwegweiser „Modernisierung ländlicher Wege“ wurde im Internet mit den Ergebnissen des Auswahllaufs zum Call 01.11.2023 aktualisiert.
schleswig-holstein.de - Europa für Schleswig-Holstein - Modernisierung ländlicher Wege
Außerdem wurde ein weiterer (letzter) Auswahllauf der alten Förderperiode 2014-2022 zum 01.04.2024 neu aufgenommen. Das Budget für diesen Call umfasst rd. 3,18 Mio. Euro, die über den 9. LPLR-Änderungsantrag in die Maßnahme 7.2.1 verschoben werden sollen. Der erste Auswahllauf der neuen Förderperiode 2023-2027 soll dann zum 01.11.2024 mit einem Budget von 3,2 Mio. Euro erfolgen.“
Klimaschutzprojekte
Es gibt eine Reihe verschiedener Maßnahmen für Klimaschutz in Kommunen.
Hier finden Sie einen Leitfaden für Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen.
Als weiteres Beispiel soll hier die Errichtung von Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden. Lesen Sie mehr!
Leitprojekte Integrierte ländliche Entwicklung (ILE)
Förderbereiche der integrierten ländlichen Entwicklung sind lokale Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten, der ländliche Tourismus und die Erhaltung des kulturellen Erbes.
weitere Informationen unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/laendlicheraeume/leitprojekteILE.html
Förderung von anerkannten Einheiten der Wasserrettung
Weitere Informationen zu den Richtlinien finden sich im Amtsblatt für Schleswig-Holstein - Ausgabe Nr. 40 (2.10.2023): transparenz.schleswig-holstein.de/dataset/15113767-1c7d-425f-9cad-567bd9a6614c/resource/cf39a8ce-69c1-406f-aee2-101926d16c39/download/20231005_amtsblatt_40_2023.pdf
Hinweis (Stand 04.01.2024)
Die Frage der Förderfähigkeit von Investitionen, die sich durch Einsparungen oder Einnahmen amortisieren, ist noch nicht abschließend geklärt. Relativ sicher ist, dass bei einer Amortisation innerhalb der Zweckbindungsfrist ohne Förderung keine Förderfähigkeit gegeben ist.